In der Praxis
Fakt ist: Die Waffenmeister, stellen oder stellten eine mögliche Ergänzung/Alternative zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen zwei oder mehrere Parteien dar.
Die Idee des Duells an sich ist nicht neu, schon immer wurden Streitigkeiten mittels Duellen geregelt in welcher Form auch immer.
Von komplizieren Procedere eines Magier-Duells hin bis zur einfachen Satisfaktion- Forderung die bis auf erste Blut geht, haben die Archive alles zu bieten was man sich nur vorstellen kann.
Das hier erwähnte “Gerichtsduell“ auch besser bekannt unter der Bezeichnung „Gottesurteil“ oder Gerichtskampf (nicht auf Leben und Tod) hält für den Kenner hier keine wirklichen Überraschungen mehr bereit.
Alle „Für“ und „Wider“ sind längst eingehend bekannt.
Was allerdings noch klar gesagt werden muss ist das, recht haben und "Recht" bekommen hier vom Prinzip so weit auseinander liegen wie der Paolosippi und die Graue Stadt, diese Art der „Rechtsprechung“ stellt sich in den Dienste des „Faustrechtes“ wer gewinnt hat „Recht“(Glück) – und aus.
Somit wird nun auch die Beschränktheit dieses „Faust-Gerichts“ augenscheinlich, das nicht auf die Klärung eines Tatbestandes abzieht, sondern nur auf das produzieren eines Sieger oder Verlierers. Somit wird auch nicht "wirklich" die Schuldfrage geklärt und ein möglicher Täter zu rechenschaft gezogen.
Man könnte also meinen: Wer diese „Sache“ (Gerichtsduell) einem ordentlichen Gerichtsverfahren vorzieht, ist entweder schuldig oder verrückt!
So bleibt am Ende das Ganze mehr oder weniger wie so oft auch, eine reine „Geschmacksfrage“
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