Allgemein gilt für die Aufsichtspflicht: sobald die Kinder alt genug sind, um vernünftig genug zu sein, dass man sie überhaupt irgendwas machen lassen kann, ohne ihnen auf die Finger zu gucken, dann muss man sie auch nicht mehr 24/7 tatsächlich mit sichtkontakt beaufsichtigen.
Wann ein Kind wie Einsichtsfähig ist, ist Einzelfallentscheidung, es gibt aber natürlich bestimmte variable Altersgrenzen etc., was aber recht allgemein gilt: solange man noch Aufsichtspflichtig für eine minderjährige Person ist, sollte man zuminest grob wissen, wo sich die minderjährige Person aufhält. Und so ca. mit wem. Das ist dann son bisschen das Problem aufm Larp, wenn man Jugendliche da komplett aus den Augen lässt, ohne exakte Absprache darüber, wo der Minderjährige rumlaufen soll, und wo man sich sehr schnell wiederfindet, wenn man das möchte. Also die alte Leier: mit Kindern ist das eigene Spiel eingeschränkt, was insofern halt in vielleicht nicht ganz so weitreichendem Maß, aber trotzdem auch, für die Beaufsichtigung eines auch älteren Minderjährigen gilt.
Bzgl des Autoritätsverhältnis: Ich gehe davon aus, dass es insofern gewisse Indikatoren gibt, die zugunsten der Versicherungen ins Feld geführt werden. Altersdifferenz Aufsichtsperson/Beaufsichtigter, je geringer, desto eher kann wahrscheinlich in Kombination mit anderen Sachen ein fehlendes Autoritätsverhaältnis vermutet werden. Ich weiß insofern auch nicht, wer da in der Beweislast ist. Darauf kommts im Prozessfall dann aber immens an, denn derjeniger, der darlegen muss, dass das Autoritätsverhältnis besteht oder nicht besteht, ist natürlich immer n bissl der Dumme. Dem Richter stehen aber verschiedene Methoden der Beweiserhebung zu, und die Parteien müssen im Zivilprozess ihren standpunkt schon glaubhaft machen, es gibt schon Möglichkeiten, so ein Autoritätsverhältnis festzustellen oder nicht.
Ich gehe aber davon aus, dass ein einziger Faktor, wie zum Beispiel "Ist ein Freund" alleine ausreicht, um das Autoritätsverhältnis komplett als nicht gegeben darzustellen, insofern man nicht gänzlich blöd ist und das im Prozess unbestritten lässt.
Letztlich isses aber eben genau das Problem der Eltern: Sie sollten sich überlegebn, ob die ausgewählte Person dazu in der Lage ist, die Aufsichtspflicht für den entsprechenden Zeitraum auch tatsächlich auszuüben, was natürlich auch beinhaltet, in einem Fall, wos drauf ankommt, den Minderjährigen von Sachen abzuhalten, die er machen will, oder zu Sachen zu bringen, die er nicht machen will. Deswegen bin ich immer so am Kotzen, wenn ich sehe, dass die eingetragene Aufsichtsperson mitnichten von den Eltern eingetragen wurde, sondern sich einfach am Eingang der Veranstaltung ein Ü-18jähriger besorgt wurde, den man dann in den von den Eltern ausgestellte Blanko-zettel einträgt. Dass die Kinder das machen wollen - yo, kann ich mir vorstellen. Dass die Eltern ihnen die Übertragungszettel blanko unterschrieben mitgeben (und bevor se das Ding fälschen, klauen sich die Minderjährigen geich bei irgendwem nen Ausweis, und sagen sie wären Ü18) ist da für mich echt die Höhe. Und ich habs, wie gesagt, schon dutzende Male erlebt. Rufe ich die Eltern dann auf der angegebenen Kontaktnummer an, kriege ich brutalstes Unverständnis entgegen geschleudert, und was ich denn will, sie haben doch erlaubt, dass das Kind auf die Veranstaltung geht, dafür (!) haben sie doch den Zettel unterschrieben.
Da stehste dann um 21:30 auf ner Veranstaltung, hast n Kind vor dir, das 120 km vom Veranstaltungsort weg wohnt, jetzt keinen Zug mehr nach Hause bekommt, und SOLCHE Eltern an der Strippe.
Die Schwachstelle im System sind meiner Erfahrung nach immer die Eltern, und da geschiehts ihnen grad recht, wenn sie dann am schluss selber haften müssen.
Dass aber der Veranstalter da irgendwelche Probleme bekommen könnte, weil die Eltern da Mist bauen, ist glaube ich eher fernliegend. ich bezweifle auch, dass ihn Prüfpflichten bezüglich des tatsächlichen Vorliegens des Autoritätsverhältnis treffen. Das obliegt insofern eben alles den Eltern - und sie sind dann auch die (einzigen) Gelackmeierten, wenn sie darauf nicht geachtet haben.
_________________ 2010-2013 Erde, 2014 FdV, 2015, 2016 Westen Freundin der Erde, Wissenssammlerin
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