§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
Auch wir wuden eines Abend von der SL gebeten die Stadt zu verlassen. Die Kinder (11-14 ) Jahre befanden sich in unserer unmittelbaren Nähe ( Abstand 1m ). Wir wurden darauf hingewiesen, dass die gesamte Stadt Gastronomiebereich wäre, und damit, Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr gestattet sei.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Aufenthalt von Kindern in Anwesenheit von Erziehungsberechtigten ausdrücklich erlaub ist. Auch gibt es keinerlei gesetzliche Bestimmungen, welche Kindern das Einkaufen in Geschäften oder ähnlichem zu irgendwelcher Tageszeit untersagt.
Kinder dürfen mit auf Fußballspiele, z.B. AlianzArena, auf Rockkonzerte, auf Jahrmärkte, auf Faschingsveranstaltungen, wie Nachtumzüge (solange es sich nicht um Tanzveranstaltungen) handelt und vielen mehr. Kein Polizist würde uns, in irgendeiner Stadt, in Deutschland anhalten und uns untersagen, um Mitternacht noch ein Eis zu essen oder im REWE einzukaufen.
Der Veranstalter hat also nicht im Sinne des Jugenschutzgesetzes gehandelt, sondern nach eigenem Gutdünken. Das steht ihm selbstverständlich zu. Allerdings ist es meiner Meinung nach sehr unglücklich während des Speils, auf einmal neue Regeln aufzustellen und diese unbegründet umzusetzten.
Uns würden die Gründe für dieses Handeln interessieren!
Bestand aufgrund der vielen stark alkoholisierten Spieler eine Gefahr für die Kinder? Dann hätten diese Spieler der Stadt verwiesen werden müssen, den übermäßiger Drogengenuss ist laut AGB untersagt. Wurden hier die Familien für das Fehlverhalten anderer bestraft? Sollte den Kindern der Anblick Betrunkener erspart bleiben? Dann dürfen Kinder auch keine Straßenfeste, Kirchweihfeste und Hochzeiten besuchen. Oder sollten die Kinder vor unanständigen Liedern beschützt werden? Dann kann ich den Verantwortlichen dringend einen Besuch auf einem Schulhof empfehlen und ich verspreche ihnen rote Ohren! Wir gehen mit unseren Kindern seit sie 3 Jahre alt sind auf LARP´s und ich habe bisher immer nur die besten Erfahrungen gemacht, wir haben ein sehr schönes Hobby, bei dem der Zusammenhalt und das friedliche, hilfsbereite Mitteinander einen großen Teil der Faszination ausmacht. Noch nie habe ich gesehen, dass den Kindern in irgendeiner Art und Weise Gefahr drohte. Im Gegenteil, alle Spiele waren geprägt vom Miteinander.
Aus den obengenannten Gründen empfanden wir den Rausschmiß aus der Stadt als ungerechtfertigt. Eine Teilnahme auf einem Con mit Kindern ist undenkbar, wenn die Einschränkungen nicht vorhersehbar sind. Dürfen wir dann Nachts noch in anderen Lagern bei Freunden sitzen? Und zurücklaufen? Oder dürfen die Kinder nur noch im eigenen Zelt sein.
Es gibt übrigens auch kein Gesetz, welches die Kinder dazu zwingt, sich nach Einbruch der Dunkelheit, in der Nähe ihrer Eltern aufzuhalten. Schließlich gehen die Kinder auch im Dunkeln allein zur Schule, in den Sport oder mit dem Hund spazieren. Kinder ab der fünften Klasse, allso mit ca. zehn Jahren müssen, um auf die weiterführeneden Schulen zu kommen, im Dunkeln Bus, Bahn oder Fahrrad fahren. Es ist allso gänzlich unverständlich, warum sie auf dem Com, wo wir gewissermasen unter Freunden sind, nicht auch noch unterwegs sein sollten. Und bevor jetzt einer schreibt, dass die Kinder sich Nachts verletzten könnten,- stimmt-, aber auch hierbei ist die Gefahr deutlich geringer, als beim Füßballspielen, Rennradfahren oder im Schulsport.
Da wir schon seit vielen Jahren das CoM besuchen und ich die Orga als sehr gut organisiert kennengelernt habe, bitte ich deshalb darum, dieses Problem schnellstmöglich und eindeutig zu klären. Die meisten Betriebe machen ihre Urlaubsplanung in den nächsten zwei Wochen, und bis dahin wäre eine verbindliche Aussage von Nöten. Der logistische Aufwand mit Kinder auf ein Con zu gehn ist deutlich höher und die Vorbereitungen umfangreicher, deshalb müssen wir baldmöglichst wissen, ob Kinder und Jugendliche auch 2013 wieder willkommen sind, oder nicht.
Petra
Anmerkung der Moderation: Bitte normale Schriftgrößen benutzen.
AGB´s wurden geändert, damit wurden auch meine Fragen beantwortet. Danke
Zuletzt geändert von Dunja am Sa 20. Okt 2012, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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