Hallo zusammen. Uns stellt sich gerade die Frage, ob wir im Lager Lieder singen dürfen, die urheberrechtlich geschützt sind. Wir habe mal für das Lager der Vielfalt einen Text entworfen, der auf einer bekannten, aktuellen Melodie basiert. Wenn wir diese Melodie nun mit dem veränderten Text öffentlich singen, können wir dann Ärger bekommen? Was ist in den Tavernen? Wenn dort eine Gruppe "Was wollen wir trinken" grölt, das von jemanden auf Film aufgenommen wird und dann ins Internet stellt, bekommt dann jemand Ärger? Die Sänger, das Conquest-Team, der Filmer, derjenige der den Film mit der Musik ins Internet stellt?
Oder gibt es eine GEM? -Pauschale, mit der das Team solche "öffentlichen Auftritte" abgegolten hat?
Es wäre halt dumm, wenn wir wegen eines Lieder Ärger bekommen würden.
Gruß Euer Toppel
Blaues Banner - Von hinten...
_________________ Wer im Dunkeln schießt, trifft immer ins Schwarze.
|