Hm also normalerweise muß man dem Bauamt je nach Bundesland neben dem Nachweis eine Erklärung vorlegen in der man bestätigt, daß der Ersteller des Standfähigkeitsnachweises mindestens Bauingenieur mit fünf Jahre Berufserfahrung ist.(zb. sowas
http://www.tuebingen.de/formulardownloa ... itform.pdf)
Immerhin ist das ganze doch auch eine Haftungsfrage, bei einer Prüfung vor Ort werden die ja schwerlich die Rechnung überprüfen .
Ich bin ja fast versucht selber beim Bauamt Landesbergen nachzufragen, was die sich unter "tatsächlich standsicher" vorstellen. Prinzipiell wäre ein Nachweis ja auch nicht besonders teuer oder aufwendig.
Also ab wann wird ein Bau als tatsächlich standsicher betrachtet ? Ist dazu eine qualifizierte rechtlich belastbare Statik nötig, oder nicht ?
Dieses Jahr ist das ganze ja nun nicht so ganz akut (zumindest für die Spieler), nur für folgende Veranstaltungen drängt sich mir der Verdacht auf, daß jedes Lager zumindest fürs Tor einen Statiker braucht (was einigen Konstruktionen sicherlich auch mal gut tun würde.....)